Allgemeines
In Österreich kommt eine rechtsgültige Ehe nur dann zustande, wenn sie vor einem Standesbeamten/einer Standesbeamtin geschlossen wird. Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit. Zuständige Behörden für Eheschließungen sind die Gemeinden (Standesämter).
Trauungszeiten:
Montag bis Donnerstag: von 09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:von 09:00 bis 15:00 Uhr
Samstag: von 11:00 bis 15:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen werden keine Trauungen vorgenommen.
Trauungsort ist das Gemeindeamt in Sieggraben
Anmelden beim Standesamt
Heiraten kann man bei jedem Standesamt in Österreich. Auf jeden Fall notwendig ist die Ermittlung der Ehefähigkeit („Aufgebot“). An sich kann diese seit 1. November 2013 in jedem Standesamt (unabhängig vom Hauptwohnsitz der beiden Verlobten) in Österreich gemacht werden. Da die Gemeinde Sieggraben Mitglied des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands Bezirk Mattersburg ist, erfolgt die Ermittlung der Ehefähigkeit im Verbandsbüro in Mattersburg, Brunnenplatz 4, 7210 Mattersburg. Achten Sie bitte darauf, dass dies rechtzeitig vor der Trauung geschieht.
Diese Niederschrift kann maximal sechs Monate vor der Eheschließung durchgeführt werden. Da die Niederschrift auch die Namensführung nach der Eheschließung beinhaltet, ist es notwendig, dass beide Verlobten gleichzeitig beim Standesamt vorsprechen.
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Mattersburg
Brunnenplatz 4
7210 Mattersburg
Tel.: 02626/62 332
Fax: 02626/62 332-10
Email: post@mattersburg.gv.at
Folgende Dokumente sind vorzulegen
- Geburtsurkunde
bei Geburt im Ausland: Eine der Geburtenbuchabschrift entsprechende Urkunde z.B. Abstammungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern. - Staatsbürgerschaftsnachweisbei Ausländer/innen: Reisepass oder Personalausweis
bei Ausländer/innen: Reisepass oder Personalausweis
- ggf. urkundlicher Nachweis über akademischen Grad (Promotionsurkunde, Sponsionsurkunde)
- zur leichteren Erfassung der Daten bitten wir Sie die Geburtsdaten der Eltern beider Verlobten bekannt zu geben
Bei Vorehen zusätzlich:
- Standesamtliche Heiratsurkunden aller früheren Ehen
- Urkundlicher Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (Scheidungsbeschluss- oder urteil mit Bestätigung der Rechtskraft, Sterbeurkunde des Ehepartners)
Bei gemeinsamen außerehelichen Kindern zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder (wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist, zusätzlich eine Ausfertigung des Vaterschaftsanerkenntnisses)
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Kinder
Ausländer/Ausländerinnen zusätzlich:
- Bestätigung der Ehefähigkeit: Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung oder Affidavit. Diese Urkunden werden entweder von der zuständigen Heimatbehörde oder von der zuständigen diplomatischen/konsularischen Vertretungsbehörde des ausländischen Staatsbürgers in Österreich ausgestellt.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Fremdsprachige Urkunden bedürfen einer Übersetzung durch einen in Österreich zugelassenen gerichtlich beeideten Dolmetscher (siehe auch www.gerichtsdolmetscher.at).