Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaftsevidenz

Jede Gemeinde hat ein ständiges Verzeichnis der Staatsbürger, die Staatsbürgerschaftsevidenz, zu führen.

Die Evidenzstelle ist:

  • für Personen, die vor dem 1. Juli 1966 in Österreich geboren sind: die Geburtsgemeinde
  • für Personen, die ab dem 1. Juli 1966 in Österreich geboren sind: die Gemeinde, in der die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt der zu verzeichnenden Person ihren Wohnort hatte, wenn dieser im Ausland liegt, die Geburtsgemeinde der betreffenden Person
  • für Personen, die im Ausland geboren sind: die Gemeinde Wien

Staatsbürgerschaftsnachweis

Mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis wird der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachgewiesen.

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist die Gemeinde (Standesamt oder Standesamtsverband) oder der Magistrat (Standesamt) zuständig. Bei der Beantragung des Staatsbürgerschaftsnachweises ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

Kosten

Verleihung der Staatsbürgerschaft

Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist die Landesregierung zuständig, in deren Bereich der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.
Nähere Informationen finden Sie hier.