Über JEDE neu errichtete oder wesentlich geänderte Heizungsanlage ist unabhängig von der Leistung und über jede Klimaanlage mit mehr als 12 kW ist ein Anlagendatenblatt vollständig auszufüllen.
Das Original hat der/die Betreiber/in in der Gemeinde vorzulegen, welche eine Gebühr von derzeit € 14,30 vorschreibt (sofern Beilagen vorzulegen sind, kann die Gebühr geringfügig höher sein). In der Gemeinde verbleibt eine Kopie, das Original verbleibt im Prüfbuch für Heizungsanlagen bzw. Klimaanlagen beim Betreiber/der Betreiberin.
Heizungs- und Klimaanlagen sind die jedenfalls einer erstmaligen gesetzlichen Überprüfung binnen 4 Wochen ab Errichtung zu unterziehen. Hiefür beauftragen Sie einen Prüfberechtigen – das kann etwa ein konzessionierter Installateur, Hafner, Rauchfangkehrer oder Kälteanlagentechniker sein. Dieser hat bei der Prüfung festzustellen, ob die gesetzlichen Mindestvorgaben für das Inverkehrbringen eingehalten wurden, die Abgasgrenzwerte nicht überschritten und sämtliche Bestimmungen des Bgld. HKG und der HK-VO 2019 eingehalten werden.
Bestimmte Heizungsanlagen bedürfen auch einer wiederkehrenden Überprüfung, abhängig von der Art der Befeuerung und der Höhe der Leistung. Für weitere Informationen wenden Sie sich am besten ebenfalls an den Professionisten Ihres Vertrauens.